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Oberste Bildungs- und Erziehungsziele

 

 

Die Grundlage der Arbeit aller bayerischen Lehrkräfte bilden die in der Verfassung verankerten obersten Bildungs- und Erziehungsziele (Art. 131 BayVerf):

(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.

(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.

(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.

 

Diese Bildungs- und Erziehungsziele bieten Orientierung für die tägliche Arbeit als Lehrkraft, insbesondere in Bezug auf die angestrebte Persönlichkeitsbildung der Heranwachsenden. Es wird deutlich, dass Werte das Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft darstellen und Werteerziehung im Sinne der obersten Bildungs- und Erziehungsziele eine primäre Aufgabe schulischer Bildung ist.

Diese Aufgabe erstreckt sich als übergeordnetes Ziel auf alle Fächer und alle Schularten. Werteerziehung ist deshalb, neben 14 weiteren Kernzielen, als schulart- und fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel im Lehrplan verankert.

Ideen für eine konkrete Umsetzung der Ziele liefert die Handreichung „Oberste Bildungsziele in Bayern“ des ISB. Was die Werteerziehung im Speziellen betrifft, bietet dieses Portal theoretische Grundlagen, praktische Hinweise sowie viele gute Beispiele.